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Häufige Fragen & die passenden Antworten

Wie bekomme ich Hilfe im Notfall? Wie komme ich an Gas und Strom in meiner neuen Wohnung? Was tun bei Konflikten mit dem Nachbarn? Diese und weitere der häufigsten Fragen haben wir hier für Sie beantwortet.
Welche Haustiere darf ich in der Wohnung halten?
 

Kleine Haustiere wie Hamster, Kaninchen oder Kanarienvögel dürfen ohne Genehmigung
in der Wohnung gehalten werden. Allerdings sollte die Anzahl der Tiere immer der Wohnungsgröße angemessen sein, und sie sollten die Nachbarn nicht stören. Wenn Sie einen Hund in der Wohnung halten möchten, benötigen Sie vorher eine schriftliche Genehmigung. Die kann nur für Hunde erteilt werden, die nicht unter die Kampfhundeverordnung fallen und ausgewachsen nicht größer als 40 Zentimeter und nicht schwerer als 20 Kilogramm sind. Für Boxer oder Schäferhunde etwa können daher keine Genehmigungen erteilt werden.
Darf ich an meiner Wohnung eine Satellitenschüssel anbringen?
 

Da wir und auch der Großteil unserer Mieter es sehr unschön finden, wenn Anwesen mit Satellitenschüsseln &dbquo;bewachsen“ sind, ist das Aufstellen und Anbringen im Allgemeinen nicht gestattet. Zudem bedeutet das Anbringen einer Satellitenschüssel in den meisten Fällen eine bauliche Veränderung am Gebäude, die von der Bauaufsicht genehmigt werden müsste.
Wie bekomme ich Strom und Gas?
 

Welchen Strom- und Gasversorger Sie wählen, ist grundsätzlich Ihre eigene Entscheidung. Der Vermieter oder der Vormieter meldet sich ab Bezugstag der Wohnung bei dem Strom- bzw. Gasversorger ab. Nun liegt die Aufgabe bei den Mietern einen Stromliefervertrag abzuschließen. Hierfür ist es wichtig, dass Sie sich die Stromzählernummer und den jeweiligen Stand notieren. Sollten Sie jedoch keinen Vertrag abschließen, so werden Sie automatisch mit der Grundversorgung durch die Stadtwerke Krefeld beliefert.
Besser Wohnen mit gutem Raumklima
 

Im Durchschnitt gilt: Senkt man die Raumtemperatur um ein Grad Celsius, dann lassen sich rund sechs Prozent der Heizkosten sparen. Heizen und Lüften haben einen großen Einfluss auf die Haushaltskasse. Aus diesem Grund ist hier eine Übersicht mit den wichtigsten Tipps rund ums Heizen und Lüften zusammengestellt.
 
Luftfeuchtigkeit und Temperatur im Blick

 
Nicht nur die Temperatur muss passen: Auch die Luftfeuchtigkeit beeinflusst, ob man sich in einem Raum wohlfühlt. Regelmäßiges Lüften ist genauso wichtig wie planvolles Heizen. Ideal ist eine Luftfeuchtigkeit von 35 bis 60 Prozent bei einer Raumtemperatur von 19 bis 22 Grad. Mit einem Thermo-Hygrometer lässt sich beides prüfen. Sie erhalten dieses in jedem Baumarkt. Es wird Sie erstaunen wieviel Feuchtigkeit sich zum Teil in Ihrer Wohnung befindet!
 
Regelmäßig Lüften
 
Duschen, Kochen, Schwitzen, Wäschetrocknen – alle Räume einer Wohnung sind ständiger Luftfeuchtigkeit ausgesetzt. In extremen Fällen zeigt sich das daran, dass das Fenster eines Raumes beschlägt, weil die Feuchtigkeit an der kalten Glasscheibe kondensiert. Spätestens jetzt sollte man dringend den Raum lüften.
 
Die Feuchtigkeit muss entweichen, sonst kann sie innerhalb der Räume gesundheitsschädlichen Schimmel verursachen!!!
Ideal ist ein regelmäßiges Lüften zwei- bis viermal am Tag.
 
Stoßlüften
 
Besonders viel Feuchtigkeit sammelt sich in Räumen beim
 
- Kochen
- Duschen
- Baden
- Fußbodenwischen
- während des Schlafens bei geschlossenem Fenster.
 
Im Anschluss daran empfiehlt sich daher ein kurzes "Stoßlüften“. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder bei geschlossener Tür das Fenster weit öffnen, oder bei gegenüberliegenden Räumen die Türen offen halten und beide Fenster weit öffnen. So wird die verbrauchte Luft schnell gegen frische ausgetauscht und die Luftfeuchtigkeit entweicht nach draußen.
 
Heizen: Am besten entsprechend der Raumnutzung!
 
Während ein Fenster offen steht, sollte die Heizung aus bleiben. Sonst heizt man zum Fenster hinaus. Werden Räume einer Wohnung unterschiedlich stark genutzt, dann ist es sinnvoll, dies beim Heizen zu berücksichtigen. Zimmer, in denen sich häufig und lange jemand aufhält, wie Wohn- und Kinderzimmer, haben am besten eine Temperatur von 19 bis 21 Grad. Ein Zimmer, das ausschließlich zum Schlafen genutzt wird, braucht dagegen nicht über 18 Grad erwärmt zu werden.
 
Wird ein Raum fast nicht genutzt, etwa, weil er das Gäste- oder Abstellzimmer ist, braucht man ihn auch nicht so stark zu heizen. Aber Vorsicht: Unter 14 bis 16 Grad sollte auch hier die Raumtemperatur nicht sinken, da sich sonst Feuchtigkeit an den Wänden sammeln
Darf ich die Wohnung untervermieten?
 

Eine Untervermietung, sei es teilweise, vorübergehend oder auf Dauer, muss von uns genehmigt werden! Und hierzu bedarf es einer Betrachtung des Einzelfalles. Sollten Sie einen Untermieter aufnehmen wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Dabei sollten folgende Daten enthalten sein:
– an wen soll untervermietet werden
– warum soll untervermietet werden
– Selbstauskunft des Untermieters
– vereinbarte Untermiete.
Wie verhalte ich mich bei Konflikten mit meinen Nachbarn?
 

"Leben und leben lassen“ ist immer noch die Basis für ein gutes Miteinander und eine funktionierende und verständnisvolle Hausgemeinschaft. Leider sieht die Realität manchmal anders aus. Dennoch muss ein Konflikt nicht gleich eskalieren. Wir empfehlen, frühzeitig miteinander ins Gespräch zu kommen. Probleme sollten freundlich aber auch deutlich angesprochen werden. Eine freundliche Bitte bewirkt oft Wunder. Oft ist dem Nachbarn auch gar nicht bewusst, dass ein bestimmtes Verhalten störend sein kann. Grundsätzlich sollte man immer offen sein für die Argumente des anderen und vermeiden, was einen selbst stören würde. Wenn alle Hausbewohner respektvoll, rücksichtsvoll und fair miteinander umgehen, werden sich alle in ihrer Wohnung wohl, sicher und zuhause fühlen.
Was kann ich bei andauernden Störungen des Nachbarn tun?
 

Haben Gespräche trotz auch eigener, vernünftiger Einschätzung der Situation nichts gebracht und die Störungen dauern an, sollten Sie uns diese schriftlich mit Datum und Uhrzeit mitteilen. Es ist auch hilfreich wenn Zeugen die aufgetretenen Störungen mit ihrer Unterschrift bestätigen können. Geeignete Maßnahmen können nur eingeleitet werden, wenn uns detaillierte Angaben vorliegen.
Warum lohnt sich die richtige Mülltrennung für mich?
 

Mit der richtigen Mülltrennung zeigen Sie nicht nur Umweltbewusstsein, sondern können auch ganz konkret Geld sparen. Denn wenn in der grauen oder der blauen Tonne andere Abfälle als vorgesehen entsorgt werden, fallen zusätzliche Kosten an. Die zahlen Sie als Mieterin oder Mieter. In Mehrparteienhäusern werden die Kosten auf alle umgelegt, auch wenn sich einige an die Mülltrennung halten, andere dagegen nicht. Deshalb sollten Sie Ihren Papiermüll in der blauen Tonne (in die Papiertonne gehören Zeitungen, Zeitschriften, Papier- und Pappverpackungen) entsorgen und Kunststoffverpackungen, Glas, Aluminium und Weißblech in die gelbe Tonne/den gelbe Sack entsorgen.
Mülltrennung und Sondermüll
 

Den Krefelder Haushalten steht das 3-Tonnen-System zur Verfügung. Das 3-Tonnen- System besteht aus Restmüll-, Papier- und Biotonne. Ihre Tonnen leert die GSAK Krefeld. Die Abholtermine erfahren Sie online. Auf der Homepage

 
 
 
können Sie auch Wissenswertes über den Abfuhrkalender, die Wertstoffhöfe und den Sperrmüllabholdienst in Erfahrung bringen.
Wie kündige ich meine Wohnung?
 

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich in einem Brief  erfolgen, Kopien, Faxe oder E-Mails reichen nicht. Die Kündigung muss von allen Vertragspartnern unterschrieben werden.
 
Vollmachten werden nur akzeptiert, wenn ein Betreuungsverhältnis besteht. Wenn ein Mieter verstirbt, ist der vom Nachlassgericht festgesetzte Erbe berechtigt, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung aufzulösen.
 
Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, maßgebend ist der Posteingang bis spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats – der Samstag ist ein Werktag. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.
Wann erhalte ich meine Kaution zurück?
 
Wir bemüht uns, sofern bei der Wohnungsübergabe keine Auffälligkeiten bemerkt wurden und unter Berücksichtigung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung Ihnen die Kaution innerhalb eines Zeitraumes von 6 bis 8 Wochen zurückzuzahlen.
 
Grundsätzlich wird dem Vermieter nach § 548 BGB für die Kautionsrückzahlung ein Zeitraum von 6 Monaten zugebilligt.

https://www.gsak.de/services-fuer-krefeld
Notrufnummern für technische Probleme außerhalb der Bürozeiten
 

Telefon : +49 (0) 2151 5570-70  
(Mo. bis Sa. von 8:00 bis 18:00 Uhr)
Telefon : +49 (0) 2151 5570-46